Satzung (Auszug)

1.    Der Verein „Alt Wimpfen, Verein zur Pflege der Geschichte und Kunstdenkmale", mit Sitz in Bad Wimpfen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Ab­gabenordnung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn eingetragen.

2.    Zweck des Vereins, der auf eine über einhundertjährige Entwicklung zurückblickt, ist es, alle an der Geschichte Wimpfens Interessierten zusammen­zufassen und sie zur Pflege und Erhaltung der überkommenen geschichtlichen und kulturellen Werte dieser Stadt zu gewinnen. Der Verein tritt dafür ein, dass die Denkmale, die von der Bedeutung der staufischen Kaiser­pfalz und der Reichsstadt Wimpfen zeugen, soweit noch nicht ge­schehen, restauriert und im Übrigen erhalten und ge­pflegt werden. Darüber hinaus ist es das besondere Anliegen des Vereins, gegen die weitere Zerstörung der Alt­stadt (Stadtbild und Einzelobjekte) durch planerische und architektonische Fehlentwick­lungen zu kämpfen. Beson­ders gefördert werden sollen auch Bemühungen im Bereich der Bodendenkmal­pflege zur Erschließung, Rettung und Konservierung von Bodenfunden sowie zur Rückgewin­nung von Fundobjekten, die sich im Besitz ortsfremder Institutionen oder in Privathand befinden.

3.    Der Verein macht es sich zur Aufgabe, durch Vorträge, Ausstellungen und durch sonstige kulturelle Veranstaltun­gen auf die geschichtliche Bedeutung der Stadt als frühgeschichtlicher Siedlungsort, als staufische Kaiserpfalz und als ehemalige Reichsstadt hinzuweisen. Hierzu gehört auch die Einrichtung von Museen, insbe­sondere die Aus­übung der Trägerschaft für das Museum des Mittelalters im Stein­haus, das Kunsthistorische Museum in der Pfalz­kapelle und das Reichsstädtische Museum im Alten Spital sowie das Wahrzeichen der Stadt Bad Wimpfen, den Blauen Turm.

4.    Mit der geeigneten Darstellung der traditionsreichen Kunst- und Baudenkmale, der malerischen Gassen, Plätze und Stadtansichten sowie der einzigartigen landschaft­lichen Lage soll eine besondere Ausstrahlung in den für die Stadt lebenswichtigen Fremdenverkehrsbereich erzielt werden.

5.    Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben über Themen und Gegeben­heiten der Wimpfener Ge­schichte werden im Rahmen der Möglichkeiten gefördert.

6.    Zur Erfüllung der in Punkt 2 gestellten gemeinnützigen Aufgaben pflegt der Verein eine enge, von dem gemeinsa­men Willen zur Partnerschaft getragene Zusammen­arbeit mit dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung.

7.         Der Verein ist unpolitisch und überkonfessionell.